Insolvenzabsicherung: Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)

Garantiezertifikat für Pauschalreisen

Reiseveranstalter sind nach geltendem Niederländischen und Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern (gemäß § 513a des Niederländische Bürgerlichen Gesetzbuchs und EU-Richtlinie 2015/2302).
Channel Cruises Holland B.V. – auch handelnd als Eurosail Travel –  (Handelsregisternummer 3603 7117) ist ein in den Niederlanden unter Nummer 3.768 registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist auf www.sgr.nl überprüfbar.
Die teilnehmenden Reiseveranstalter unterliegen dem in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Garantieschutz des SGR Insolvenz-Garantiesystems. Gemäß der Garantieleistung von SGR werden dem Endverbraucher die im Voraus bezahlten Reisesummen erstattet, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sofern die Vereinbarung Transport beinhaltet und das Ziel bereits erreicht ist, wird die Rückreise arrangiert.
Bei Buchung einer Reise erhält jeder Kunde (insofern dieser Endverbraucher/Privatperson ist) mit der Buchungsbestätigung ein von SGR an Channel Cruises Holland ausgestelltes sog. „Garantiezertifikat für Pauschalreisen“

Obligatorischer Beitrag des Reisenden mit Wirkung ab dem 1. Februar 2021
Jeder Reisende (Endverbraucher) ist bei Buchung ab dem 1. Februar 2021 verpflichtet, einen Beitrag von 5,00 € pro Person und Buchung an den SGR-Garantiefonds zu leisten, um künftig eine Deckung durch den SGR-Garantiefonds garantieren zu können. Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro (SGR-Teilnehmer), bei dem die Reise gebucht wird, verarbeitet diese Kosten im Preis der Reise oder gibt den Beitrag separat auf der Rechnung und / oder der Buchungsbestätigung an. Der sammelnde SGR-Teilnehmer (Channel Cruises Holland) überträgt diesen Beitrag dann an SGR.

Erweiterte Garantieregelung Corona COVID-19 Krise: „Corona-Voucher“ mit Absicherung durch SGR (ablaufend)
Im Rahmen der außergewöhnlichen Umstände infolge der Corona COVID-19 Krise dürfen alle registrierte Teilnehmer an SGR sogenannte „Corona-Voucher“ ausgeben, wenn der Veranstalter eine Reise infolge behördlicher Maßnahmen und anderen gravierenden Umständen der höheren Gewalt nicht in der Lage sind, eine Reise durchzuführen, und die Reise aus diesem Grund absagen müssen.
Das bedeutet, dass ein dem Kunden von Channel Cruises Holland angebotenes Corona-Voucher unter der Absicherung des SGR-Garantiesystems aufgenommen ist, und eine Anzahlung aus diesem Grund sicher ist und bleibt.

Am 16. März 2020 hat der Vorstand der SGR folgenden Beschluss genommen:

  1. Ab dem 16. März 2020 betrachtet SGR Gutscheine von Reiseveranstaltern, die an SGR teilnehmen, als von SGR im Sinne von Artikel 3 des SGR-Garantiesystems abgedeckt, vorbehaltlich der Punkte 2 bis 7 dieser Entscheidung.
  2. Diese Deckung gilt nur, wenn der Gutschein den von SGR vorgeschriebenen Mustergutschein erfüllt, und nur für ausgestellte Gutscheine im Falle einer Absage von Reisen im Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Reise im Zusammenhang mit dem Auftreten unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände als Ergebnis des Corona-Virus durchzuführen und vorausgesetzt, der Wert des Gutscheins ist eindeutig ausgefüllt und der Gutschein enthält den Namen „Corona-Gutschein“.
  3. Der Wert des Gutscheins kann nicht höher sein als die bereits geleistete (An-)Zahlung für die Reise, die aufgrund des Corona-Virus abgesagt werden musste und für die ursprünglich die Garantie von SGR galt.
  4. Der Gutschein muss eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer von maximal einem (1) Jahr nach dem Ausstellungsdatum enthalten.
  5. Auf dem Gutschein muss angegeben sein, dass das SGR-Garantiesystem gilt.
  6. Diese Entscheidung muss auf der SGR-Website mit einer klaren Erklärung über die Besonderheiten, die Zeitlichkeit und die Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 10 Buchstabe g des Garantiesystems für andere Gutscheine und Reiseschecks mitgeteilt werden.
  7. Diese Entscheidung im Hinblick auf die Ausstellung eines Corona-Gutscheins mit einer Garantie von SGR ist vorübergehend und erlischt am 1. Juni 2020, vorbehaltlich der Möglichkeit für den Vorstand, diese Frist nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat zu verlängern.

Diese Entscheidung wurde vom SGR-Aufsichtsrat genehmigt und ist am 16. März 2020 datiert.

In der Folge hat der Aufsichtsrat von SGR die Frist für die Ausstellung von Corona-Vouchern wie folgt verlängert: Reiseveranstalter sind berechtigt, Corona-Gutscheine bis einschließlich 31. März 2021 für Reisen auszustellen, die bereits in oder vor 2020 gebucht wurden, wobei das Abreisedatum vor dem 30. April 2021 liegt und wobei die Reise wegen Covid-19 abgesagt werden muss.

Hinweis: Die o.g. deutsche Übersetzungen über SGR sind keine offiziellen SGR-Übersetzungen. SGR kommuniziert nur auf Niederländisch und Englisch. Der niederländische Text zum SGR-Garantiesystem ist allgemeinverbindlich.